AGB - EuroPressureNET

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Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Auftraggeber und EuroPressureNET GmbH
1. Anwendungsbereich
Diese AGB finden bei einem Auftrag eines Bestellers  an die EuroPressureNET GmbH Anwendung, soweit im Rahmen eines gesonderten Vertrages für einen Auftrag an die EuroPressureNET GmbH keine anderen  Bestimmungen festgelegt werden, welche dann vorrangig gelten.

2. Auftragsausführung
Bestellungen sind nur verbindlich, wenn sie  schriftlich erteilt werden. Dies gilt auch für Änderungen oder  Ergänzungen eines Auftrages.
Änderungen der Leistungsinhalte bzw. des  Leistungsumfanges eines erteilten Auftrages können zu einer Änderung des  vereinbarten Festpreises führen. Eine solche Änderung bedarf der  schriftlichen Form.
Die EuroPressureNET GmbH verpflichtet sich, die  vereinbarten Termine einzuhalten. Wenn Termine nicht eingehalten werden  können, wird der Besteller umgehend unterrichtet.
Ist die EuroPressureNET GmbH die Auftragsleistungen  termingerecht auszuführen aus Gründen verhindert, welche der Besteller  nicht zu vertreten hat, so ist die EuroPressureNET GmbH berechtigt die  ausstehenden Leistungen innerhalb von 3 Monaten nachzuholen.

3. Zahlung
Mit der Zahlung des vereinbarten Entgelts sind  sämtliche Forderungen aus den Leistungen der EuroPressureNET GmbH  abgegolten. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach  Rechnungslegung durch den Besteller. Aufwendungen durch Reisen u.ä.  werden nach gesonderter Vereinbarung vom Besteller vergütet.

4. Gewährleistung / Haftung
Die EuroPressureNET GmbH verpflichtet sich die  übernommen Aufträge nach den anerkannten Regeln der Technik den Normen  und Vorschriften und unter Anwendung seiner gesamten Kenntnisse und  Erfahrungen auszuführen. Bei Fehlern oder Mängeln der erstellten Leistung verpflichtet sich die EuroPressureNET GmbH, die Leistungen  kostenlos zu berichtigen.

5. Annullierung
Sollte es vom Besteller oder von der EuroPressureNET GmbH zu einer  Annullierung des Auftrages aus vertretbaren Gründen kommen, sofern dies  mit den Vertragsbedingungen des Auftrages möglich ist, zahlt der  Besteller den Teil des Bestellpreises, der dem bis zur Annullierung des  Auftrages geleistetem Arbeitsumfang am Lieferumfang entspricht.

6. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist München.
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